Praxismarketing-Beispiele sind alle Maßnahmen, mit denen eine Praxis gefunden, gewählt und weiterempfohlen wird. In der Praxis selbst sind das vor allem das Corporate Design, das Praxisschild und die Patienteninformation. Online sind es die Website, das Google-Unternehmensprofil und die Bewertungen. Dazu kommen Maßnahmen, die zugleich den Praxisablauf verbessern — Online-Terminbuchung und Recall — und die Stellenanzeige, mit der eine Praxis um Personal wirbt. Mit Werbung im engeren Sinn hat das meiste davon wenig zu tun.
Dieser Beitrag geht die neun Beispiele der Reihe nach durch: wozu sie dienen, welcher Fehler uns in Projekten dabei am häufigsten begegnet und was davon zuerst kommt. Wo es zu einem Beispiel einen eigenen Ratgeber gibt, bleiben wir kurz und verweisen darauf.
Was versteht man unter Praxismarketing?
Praxismarketing umfasst alles, was Patienten und Bewerber von einer Praxis wahrnehmen — bevor, während und nachdem sie dort sind. Das reicht vom Suchergebnis über den Empfang bis zur Terminerinnerung Monate später. Anzeigen sind ein kleiner Teil davon und für viele Praxen nicht einmal der wichtigste.
Hilfreich ist die Unterscheidung nach drei Aufgaben:
- Gefunden werden: Website, Google-Unternehmensprofil, Praxisschild.
- Überzeugen: Corporate Design, Bewertungen, Patienteninformation.
- Halten: Online-Terminbuchung, Recall — und nach innen die Stellenanzeige, mit der die Praxis ihr Team sichert.
Welche Leistungen wir dazu anbieten und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind, steht auf der Übersichtsseite Praxismarketing. Hier geht es um die Beispiele selbst.
Welche Beispiele gibt es in der Praxis selbst?
1. Corporate Design. Logo, Farben, Schriften und Bildsprache als verbindliche Festlegung. Der Zweck: Alles, was die Praxis nach außen gibt, sieht nach derselben Praxis aus — vom Schild bis zur Website. Patienten erkennen sie wieder, und jede neue Drucksache entsteht schneller, weil die Grundentscheidungen schon getroffen sind.
Der typische Fehler: Es gibt ein Logo, aber keine Festlegung drumherum — und das Logo liegt nur als JPG-Datei vor. Jede Druckerei und jeder Webentwickler interpretiert es dann neu, und nach ein paar Jahren hat die Praxis drei Auftritte statt einem.
2. Praxisschild. Das einzige Marketingmittel, das jeder Patient garantiert sieht — und zugleich berufsrechtlich vorgeschrieben. Der Zweck: Orientierung und erster Eindruck, noch bevor jemand die Tür öffnet.
Der typische Fehler: Das Schild stammt aus der Eröffnungszeit und passt zu nichts anderem mehr, oder es versucht, mit zu viel Text in zu kleiner Schrift die Website zu ersetzen. Was Pflicht ist und was darauf stehen darf, steht ausführlich im Beitrag Praxisschild.
3. Patienteninformation. Terminkarten, Anamnesebögen, Merkblätter zur Vorbereitung auf eine Behandlung, Informationen zu Selbstzahlerleistungen, Aushänge im Wartezimmer. Der Zweck: Fragen beantworten, bevor sie am Empfang gestellt werden — und Patienten etwas mitgeben, das sie zu Hause in Ruhe nachlesen können.
Der typische Fehler: ein Sammelsurium aus kopierten Zetteln und Herstellerbroschüren, in dem die Öffnungszeiten auf dem Aushang andere sind als auf der Website. Patienteninformation wirkt erst, wenn sie aktuell ist und erkennbar von der Praxis kommt.
Welche Beispiele gibt es online?
4. Praxiswebsite. Die zentrale Anlaufstelle: Leistungen, Team, Räume, Anfahrt, Sprechzeiten, Kontakt. Der Zweck: Wer die Praxis gefunden hat, entscheidet hier, ob er anruft oder bucht.
Der typische Fehler: eine Seite „Leistungen“ mit zehn Behandlungen in je zwei Sätzen. Sie beantwortet keine Frage richtig — und wird von Google für keine dieser Behandlungen gefunden. Besser ist eine eigene Seite je Behandlung, die Sie aktiv anbieten wollen, auf einer Website, die am Handy so gut funktioniert wie am Praxis-PC. Wie wir Praxiswebsites aufbauen, steht unter Webdesign für Ärzte.
5. Google-Unternehmensprofil. Der Kasten mit Karte, Öffnungszeiten und Bewertungen, der bei Suchen wie „Hausarzt in der Nähe“ über den normalen Ergebnissen erscheint. Google nennt selbst drei Faktoren für die Reihenfolge dort: Relevanz, Entfernung und Beliebtheit — und schreibt ausdrücklich, dass vollständige Angaben helfen.
Der typische Fehler: Das Profil existiert, aber niemand in der Praxis verwaltet es. Dann stimmen die Zeiten an Feiertagen nicht, Fotos fehlen, und die Kategorie passt nicht zur Fachrichtung.
6. Bewertungen. Der Zweck: Sie entscheiden mit, ob aus einem Suchtreffer ein Termin wird. Laut Bitkom lesen 55 Prozent der Internetnutzer zumindest hin und wieder Online-Bewertungen, bevor sie sich für eine Arztpraxis oder eine andere medizinische Einrichtung entscheiden. Bei Google zählen Bewertungen außerdem zur Beliebtheit.
Der typische Fehler ist ein doppelter: zufriedene Patienten nie um eine Bewertung bitten — und auf Kritik so antworten, dass die Schweigepflicht verletzt wird. Die Schweigepflicht umfasst nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV schon die Tatsache, dass sich jemand in Behandlung befindet. Eine gute Antwort bleibt deshalb allgemein und bestätigt nicht, dass der Verfasser Patient war. Wie Sie Profil und Bewertungen im Alltag zur Routine machen, steht in den 5 Praxismarketing-Tipps zum sofort Umsetzen.
Welche Beispiele entlasten zugleich den Empfang?
7. Online-Terminbuchung. Der Zweck: Patienten buchen dann, wenn sie Zeit haben, auch abends — und das Telefon am Empfang wird entlastet. Der Bedarf ist belegt: Laut einer Bitkom-Umfrage von 2024 hat die Hälfte der Deutschen schon einmal einen Arzttermin online vereinbart, und 27 Prozent wählen Praxen gezielt danach aus, ob sie das anbieten. 88 Prozent stimmen zu, dass Praxen telefonisch oft schwer zu erreichen sind.
Der typische Fehler: Der Knopf „Termin buchen“ führt ins Leere, weil kaum Termine online freigegeben sind oder unklar bleibt, welche Terminarten sich überhaupt online buchen lassen. Das entscheidet die Praxis, nicht die Software — und es gehört vor der Einrichtung geklärt.
8. Recall. Die Erinnerung an Vorsorge, Kontrolle oder Prophylaxe. Der Zweck: Patienten kommen regelmäßig wieder, statt erst mit Beschwerden — das ist Patientenbindung im besten Sinn. Der Maßstab ist hier der Datenschutz: Nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, wenn Patienten per SMS oder E-Mail an Termine erinnert werden sollen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hält die Erinnerung per Postkarte ohne Umschlag für unzulässig.
Der typische Fehler ist deshalb nicht die Erinnerung selbst, sondern die fehlende Einwilligung. Sie gehört in den Anmeldebogen, nicht nachträglich ans Telefon. Die Nachricht selbst bleibt so knapp wie möglich: Termin und Praxis, keine Angaben zur Behandlung. Konkrete Fragen klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Gehört die Personalsuche auch zum Praxismarketing?
Ja — und für manche Praxis ist sie derzeit die dringendere Aufgabe. Zahnmedizinische Fachangestellte führt die Bundesagentur für Arbeit seit 2019 als Engpassberuf, und auch Medizinische Fachangestellte liegen in ihrer Engpassanalyse über der Schwelle (Stand 2024). Wer Personal sucht, steht damit im Wettbewerb mit anderen Praxen, mit Kliniken und mit Arbeitgebern außerhalb des Gesundheitswesens.
9. Stellenanzeige und Karriereseite. Der Zweck: Bewerberinnen und Bewerbern zeigen, warum sich ein Wechsel in genau diese Praxis lohnt.
Der typische Fehler: Die Anzeige zählt auf, was die Praxis erwartet, aber nicht, was sie bietet — und die Bewerbung verlangt Anschreiben und Mappe, wo ein kurzes Formular reichen würde, das sich auch am Handy ausfüllen lässt. Eine Karriereseite mit echten Fotos von Team und Räumen und ein kurzer Bewerbungsweg sagen mehr als jeder Superlativ. Wie eine Praxis zur Arbeitgebermarke wird, beschreibt der Beitrag Employer Branding im Gesundheitswesen.
Welches Beispiel kommt zuerst?
Die Reihenfolge entscheidet mehr als das Budget, weil die Beispiele aufeinander aufbauen. In unseren Projekten hat sich diese Abfolge bewährt:
- Sofort und ohne Agentur: das Google-Unternehmensprofil übernehmen und vollständig pflegen. Es kostet vor allem Zeit und wirkt am schnellsten.
- Die Grundlagen: das Corporate Design festlegen — oder das vorhandene ordnen — und darauf die Website aufbauen. Beides trägt alles Weitere.
- Was darauf aufbaut: Bewertungen zur Routine machen, die Online-Terminbuchung einbinden, Praxisschild und Drucksachen an das Erscheinungsbild angleichen.
- Laufende Routinen: Recall, aktuelle Patienteninformation und Stellenanzeigen — idealerweise, bevor eine Stelle frei wird.
- Zum Schluss Anzeigen: Sie führen auf Website und Profil. Überzeugen die nicht, bezahlen Sie für Besucher, die wieder gehen.
Wie streng diese Reihenfolge gilt, hängt von der Lage ab. Bei einer Neugründung entsteht alles neu und in einem Zug; bei einer Übernahme geht es zuerst um die Frage, was vom vertrauten Auftritt bleiben soll. Und nicht jede Praxis braucht alle neun Beispiele: Eine Praxis mit vollem Terminkalender sucht vielleicht vor allem Personal, nicht Patienten.
Wo liegen die rechtlichen Grenzen?
Praxismarketing ist Ärzten und Zahnärzten erlaubt — in den Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes und der Berufsordnung. Der Maßstab: Information ist zulässig, Anpreisung nicht. Irreführend ist nach § 3 HWG unter anderem Werbung, die den Eindruck erweckt, ein Erfolg sei mit Sicherheit zu erwarten. Ein Merkblatt, das eine Behandlung erklärt, ist unproblematisch; „schmerzfrei garantiert“ auf derselben Seite ist es nicht. Genau hinsehen sollte man außerdem bei Vorher-nachher-Bildern, Superlativen und Patientenstimmen in der eigenen Werbung.
Das ist eine Einordnung aus unserer Projektarbeit, keine Rechtsberatung — verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Kammer. Die Regeln und Grenzfälle im Einzelnen stehen im Beitrag Werbung für Arztpraxen: was erlaubt ist.
Wie greifen die Beispiele ineinander?
Kein Beispiel wirkt für sich allein. Ein Praxisschild, das zum Logo passt, verweist auf eine Website, die dieselbe Sprache spricht. Das Google-Unternehmensprofil führt dorthin, die Online-Terminbuchung schließt den Weg ab, und der Recall holt Patienten Monate später zurück. Der Unterschied zwischen gutem und schwachem Praxismarketing liegt deshalb selten in der einzelnen Maßnahme — sondern darin, ob die Maßnahmen zusammenpassen.
Wie das in umgesetzten Praxisprojekten aussieht, von der Praxismarke bis zur Website, zeigen unsere Referenzen.
Aktualisiert am 09. Oktober 2026
Häufige Fragen
Was versteht man unter Praxismarketing?
Praxismarketing umfasst alles, was Patienten und Bewerber von einer Arzt- oder Zahnarztpraxis wahrnehmen: vom Suchergebnis bei Google über Praxisschild, Website und Empfang bis zur Terminerinnerung Monate später. Anzeigen sind nur ein kleiner Teil davon. Im Kern geht es um drei Aufgaben: gefunden werden, im Vergleich überzeugen und Patienten wie Mitarbeitende halten.
Welche Beispiele für Praxismarketing gibt es?
Typische Beispiele sind in der Praxis selbst das Corporate Design, das Praxisschild und Patienteninformationen wie Merkblätter und Terminkarten. Online gehören die Praxiswebsite, das Google-Unternehmensprofil und Bewertungen dazu. Online-Terminbuchung und Recall verbinden Marketing mit Praxisorganisation, und Stellenanzeigen samt Karriereseite sind Praxismarketing gegenüber Bewerbern.
Welche Praxismarketing-Maßnahme sollte zuerst kommen?
Am schnellsten wirkt das Google-Unternehmensprofil: übernehmen, vollständig ausfüllen, Öffnungszeiten aktuell halten. Danach kommen die Grundlagen, auf denen alles andere aufbaut — ein festgelegtes Corporate Design und eine Website, die Behandlungen verständlich erklärt. Bewertungen, Terminbuchung und Drucksachen folgen. Anzeigen lohnen sich erst, wenn Website und Profil überzeugen.
Dürfen Praxen Patienten per SMS oder E-Mail an Termine erinnern?
Ja, aber nur mit Einwilligung. Nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (Stand Oktober 2025) ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, wenn Patienten per SMS oder E-Mail an Termine erinnert werden sollen. Am einfachsten wird sie bei der Anmeldung eingeholt. Konkrete Fragen klären Praxen mit ihrem Datenschutzbeauftragten; das ist keine Rechtsberatung.
Gehört die Personalsuche zum Praxismarketing?
Ja. Eine Praxis wirbt nicht nur um Patienten, sondern auch um Mitarbeitende — mit denselben Mitteln: Corporate Design, Website, Fotos, Tonfall. Zahnmedizinische Fachangestellte stuft die Bundesagentur für Arbeit seit 2019 als Engpassberuf ein. Eine Karriereseite mit echten Einblicken und ein kurzer Bewerbungsweg sind deshalb für viele Praxen so wichtig wie die Suche nach Neupatienten.
Was ist der häufigste Fehler beim Praxismarketing?
Aus unserer Projekterfahrung: Einzelmaßnahmen ohne gemeinsame Grundlage. Das Schild stammt aus der Eröffnungszeit, die Website von einem anderen Anbieter, die Stellenanzeige aus einer Vorlage — und nichts davon sieht nach derselben Praxis aus. Ebenso häufig ist die falsche Reihenfolge, etwa Anzeigen, die auf eine Website führen, die Besucher nicht überzeugt.
Quellen
- Bitkom (2024): Die Hälfte der Deutschen vereinbart Arzttermine online
- Bitkom (2023): 55 % der Internetnutzer lesen Online-Bewertungen, bevor sie eine Praxis oder Klinik wählen
- Google: Ranking in den lokalen Suchergebnissen verbessern (Relevanz, Entfernung, Beliebtheit)
- Bundesärztekammer und KBV: Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis, Stand 01.10.2025 (PDF)
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: FAQ Datenschutz im Gesundheitsbereich, Januar 2024 (PDF), Frage 7 zum Recall
- zm online (2024): Engpassberuf ZFA — Werte aus der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit
- § 3 Heilmittelwerbegesetz — Irreführende Werbung
- Bundesärztekammer: Berufsrecht und (Muster-)Berufsordnung