Eine vollständige Praxiswebsite beantwortet die Fragen, mit denen Patienten kommen: Wer behandelt hier, was wird angeboten, wann ist geöffnet, wie komme ich hin und wie bekomme ich einen Termin? Dazu erfüllt sie die Pflichtangaben, lädt auf dem Smartphone schnell und wird bei Google gefunden. Die folgende Checkliste geht diese Bereiche Punkt für Punkt durch — Inhalte, Pflichtangaben, Technik, Auffindbarkeit, Vertrauen und Pflege — und sagt zu jedem Punkt kurz, warum er zählt.
Die Liste ist über viele Jahre Website-Gestaltung für Arzt- und Zahnarztpraxen entstanden. Sie können damit Ihre eigene Seite auf Vollständigkeit prüfen oder sie als Leitfaden für eine Überarbeitung nutzen. Gehen Sie sie am besten auf dem Smartphone durch, denn so sehen viele Patienten Ihre Praxis zum ersten Mal.
Welche Inhalte gehören auf eine Praxiswebsite?
Die Inhalte entscheiden, ob ein Besucher findet, was er sucht — oder doch zum Telefon greift.
- Leistungen in Patientensprache. Beschreiben Sie Ihre Behandlungen so, dass Laien verstehen, worum es geht, für wen sie infrage kommen und wie sie ablaufen. Behandlungen, die Sie aktiv anbieten wollen, bekommen eine eigene Seite: Zu einer bloßen Aufzählung wird niemand gefunden.
- Das Team mit Namen und Funktion. Ärztinnen und Ärzte mit Fachrichtung und Qualifikation, dazu das Praxisteam. Patienten wählen Menschen, nicht Adressen — wer weiß, wer ihn erwartet, kommt mit weniger Unsicherheit.
- Aktuelle Sprechzeiten. Einschließlich Urlaub, Brückentagen und Feiertagen, und identisch mit den Angaben im Google-Unternehmensprofil. Widersprüchliche Zeiten kosten Vertrauen und erzeugen Anrufe.
- Kontaktdaten auf jeder Seite. Telefonnummer, Adresse und Sprechzeiten stehen im Kopf oder Fuß der Website, nicht nur auf der Kontaktseite. Wer anrufen will, soll nicht suchen müssen.
- Verlinkte Telefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse. Auf dem Smartphone startet ein Fingertipp den Anruf, öffnet die Route oder beginnt eine Mail. Das ist eine der kleinsten Änderungen mit der größten Wirkung.
- Eine Anfahrtsbeschreibung. Parkmöglichkeiten, öffentlicher Nahverkehr, Etage, Aufzug und stufenloser Zugang. Für ältere Patienten und Menschen mit Rollator oder Kinderwagen ist das die entscheidende Information. Eine Standortkarte mit Routenplanung ergänzt den Text, sollte aber erst nach Einwilligung laden — warum, erklärt der Beitrag über Datenschutz-Fehler auf Praxiswebseiten.
- Hinweise für Notfälle. Was Patienten außerhalb der Sprechzeiten tun sollen: bei Lebensgefahr den Rettungsdienst unter 112 rufen, sonst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Zahnarztpraxen nennen den zahnärztlichen Notdienst ihrer Region, denn der gehört nicht zur 116117. Wer abends auf Ihre Seite kommt, braucht diese Auskunft sofort.
- Ein schneller Weg zum Termin. Im besten Fall online, sonst mindestens eine gut sichtbare Telefonnummer mit Telefonzeiten. Online-Termine sind Alltag geworden: In einer Bitkom-Umfrage von 2024 gab die Hälfte der Befragten an, schon einmal einen Arzttermin online vereinbart zu haben.
- Aktuelles an einer festen Stelle. Geänderte Öffnungszeiten, Urlaub, Vertretungen, Stellenangebote. Was hier steht, muss der Empfang nicht mehrmals am Tag am Telefon erklären.
- Formulare zum Herunterladen, sofern Sie welche nutzen — etwa einen Anamnesebogen. Ausgefüllt mitgebracht, spart er beim ersten Termin Zeit.
Welche Pflichtangaben braucht eine Praxiswebsite?
Vorweg: Dieser Abschnitt ist eine Einordnung aus unserer Projektarbeit und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetze in ihrer aktuellen Fassung und die Berufsordnung Ihrer Kammer; Grenzfälle gehören zu einer Kanzlei oder zur Kammer.
- Ein vollständiges Impressum. § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind — praktisch heißt das: ein Link „Impressum“ auf jeder Seite. Dazu gehören Name und Anschrift, Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Register und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls Sie eine haben.
- Die berufsrechtlichen Angaben. Für Ärzte und Zahnärzte als reglementierte Berufe verlangt dieselbe Vorschrift zusätzlich die Kammer, der Sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie die berufsrechtlichen Regelungen und wo sie zugänglich sind — üblicherweise als Link zur Berufsordnung Ihrer Kammer. Bedarf die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung, kommt die zuständige Aufsichtsbehörde hinzu. Gerade diese Angaben fehlen in den Impressen, die wir prüfen, regelmäßig.
- Eine eigene Datenschutzerklärung. Sie informiert nach Art. 13 DSGVO darüber, wer Daten erhebt, zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage und an wen sie gehen. Sie steht auf einer eigenen Seite, ist ebenfalls von jeder Seite aus erreichbar und muss zu dem passen, was die Website tatsächlich einbindet.
- Einwilligung vor Karten, Videos und Statistik. Nach § 25 TDDDG braucht jeder Zugriff auf das Endgerät der Besucher, der nicht unbedingt erforderlich ist, eine Einwilligung. Eingebettete Karten, Videos und Analysewerkzeuge laden deshalb erst nach Zustimmung. Die typischen Fehler dabei, von Schriften bis Statistik, behandelt der oben verlinkte Datenschutz-Beitrag ausführlich.
- Eine Einschätzung zur Barrierefreiheit. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ob es Ihre Website erfasst, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Eine rein informative Praxiswebsite, die Team, Räume und Leistungen vorstellt, fällt nach Einschätzung der Ärztekammer Bremen und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht darunter. Anders kann es aussehen, sobald Patienten über die Website etwas anfragen oder buchen: Die Ärztekammer Bremen nennt als Beispiele Online-Terminbuchung, Kontaktformulare, Anamnesebögen und Videosprechstunden. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen — Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wie weit die Pflicht in Ihrem Fall reicht, sollten Sie fachlich prüfen lassen.
Unabhängig von der Rechtslage lohnt sich Barrierefreiheit ohnehin: ausreichende Kontraste, gut lesbare Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder, Untertitel bei Videos und eine Bedienung per Tastatur. Das hilft Menschen mit Behinderung — und jedem Patienten, der Ihre Seite mit nachlassender Sehkraft oder im Sonnenlicht auf dem Handy liest.
Was muss technisch stimmen?
- Die Smartphone-Ansicht ist die Hauptansicht. Google nutzt für Indexierung und Ranking die mobile Fassung einer Website (Mobile-First-Indexierung). Prüfen Sie am eigenen Handy: Lässt sich alles ohne Zoomen lesen? Startet ein Tipp auf die Nummer den Anruf? Ist der Weg zum Termin erreichbar, ohne lange zu scrollen?
- Kurze Ladezeit. Gesucht wird oft unterwegs im Mobilfunknetz. Google bewertet die Nutzererfahrung unter anderem mit den Core Web Vitals und nennt als Richtwert, dass der Hauptinhalt innerhalb von 2,5 Sekunden geladen sein sollte. Typische Bremsen sind unkomprimierte Fotos, Schriften von fremden Servern, große Bilderschieber und zu viele Erweiterungen.
- HTTPS auf allen Seiten. Die verschlüsselte Verbindung erkennen Sie am Schloss-Symbol in der Adresszeile; ohne sie zeigen Browser einen Warnhinweis. Art. 32 DSGVO nennt Verschlüsselung ausdrücklich als Maßnahme zur Sicherheit der Verarbeitung — spätestens bei Formularen, über die Patienten Daten schicken, ist sie unverzichtbar.
- Aktuelle Software und Datensicherung. Content-Management-System, Theme und Erweiterungen bekommen regelmäßig Updates. Eine veraltete Installation ist ein typisches Einfallstor für Angriffe, und ohne Backup wird aus einem Fehler schnell ein Totalausfall.
- Läuft auf allen gängigen Geräten und Browsern. Auch auf älteren Smartphones, die Patienten tatsächlich nutzen — nicht nur am neuesten Praxis-PC, an dem die Website meist abgenommen wird.
Wird Ihre Praxis bei Google gefunden?
Gute Inhalte nützen nur, wenn sie gefunden werden. Für eine Praxis zählt dabei vor allem die lokale Suche.
- Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil. Es erscheint bei lokalen Suchen mit Karte, Öffnungszeiten und Bewertungen. Google sortiert dort nach Relevanz, Entfernung und Bekanntheit und empfiehlt, das Profil zu bestätigen, Kategorien, Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten vollständig zu pflegen, Fotos einzustellen und auf Rezensionen zu antworten. Häufig existiert das Profil längst, aber niemand in der Praxis verwaltet es.
- Überall dieselben Kontaktdaten. Name, Adresse und Telefonnummer stimmen auf Website, Unternehmensprofil und in Arztverzeichnissen überein. Abweichungen verwirren Patienten und erschweren die eindeutige Zuordnung.
- Fachrichtung und Ort in Seitentitel und Text. Jede Seite hat einen eigenen Titel und eine eigene Beschreibung, die so formuliert sind, wie Patienten suchen: Fachrichtung plus Ort oder Stadtteil, nicht nur der Praxisname.
- Strukturierte Daten. Eine maschinenlesbare Auszeichnung als lokales Unternehmen mit Name, Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer hilft Google, diese Angaben sicher zu erkennen. Google empfiehlt dafür einen möglichst passenden Untertyp; für Zahnarztpraxen gibt es im Vokabular von schema.org etwa den Typ „Dentist“.
- Konkrete Wege zu neuen Besuchern. Legen Sie fest, woher Besucher kommen sollen: über das Unternehmensprofil, über die Suche nach Behandlungen, über Empfehlungen, gegebenenfalls über Anzeigen. Eine Website ohne Zufluss bleibt eine Visitenkarte, die niemand liest.
Welche Hebel in welcher Reihenfolge wirken, steht ausführlich unter SEO für Ärzte und Zahnärzte.
Woran erkennen Patienten, dass sie Ihnen vertrauen können?
- Echte Bilder von Team und Praxis. Professionelle, aktuelle Fotos von Empfang, Behandlungsräumen und den Menschen, die dort arbeiten. Stockfotos zeigen eine Praxis, die es nicht gibt; Patienten, gerade ängstliche, wollen sehen, wohin sie kommen und wer sie dort erwartet.
- Bewertungen als Routine. Bitten Sie zufriedene Patienten aktiv um eine Bewertung, und antworten Sie auf jede, auch auf kritische — die Antwort lesen alle, die danach kommen. Wenn Sie Patientenstimmen auf der eigenen Website zeigen, dann sachlich und echt: Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung mit Äußerungen Dritter, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend erfolgt (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG). Gekaufte oder selbst geschriebene Bewertungen scheiden damit aus.
- Verständliche Texte. Für die Zielgruppe geschrieben, ohne Fachjargon und ohne Heilversprechen. Wer erklärt statt anpreist, wirkt kompetenter.
- Ein klares, aufgeräumtes Design. Einheitliche Farben und Schriften, genügend Weißraum, gut lesbare Texte. Eine aufgeräumte Website lässt auf eine aufgeräumte Praxis schließen — eine vernachlässigte leider auch.
- Qualifikationen, die Sie tatsächlich führen. Facharzt- und Zusatzbezeichnungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Fortbildungen, sachlich benannt und ohne Superlative. Patienten suchen Orientierung, keine Werbesprüche.
Wer hält die Website aktuell?
Eine Website ist mit dem Livegang nicht fertig. Viele Mängel, die wir bei bestehenden Praxisseiten sehen, sind keine Fehler der Erstellung, sondern Folgen fehlender Pflege: Sprechzeiten vom Vorjahr, Teammitglieder, die längst gegangen sind, ein Hinweis auf den Sommerurlaub im November.
- Eine feste Zuständigkeit in der Praxis. Eine Person meldet Änderungen oder pflegt sie selbst ein, und eine zweite vertritt sie. Ohne Zuständigkeit fühlt sich niemand angesprochen.
- Inhalte selbst ändern können. Für Sprechzeiten, Urlaub oder ein neues Teammitglied sollte niemand eine Agentur beauftragen müssen. Prüfen Sie, wer in der Praxis Zugang zum System hat und ihn auch bedienen kann.
- Ein fester Prüftermin. Etwa einmal im Quartal gehen Sie Sprechzeiten, Team, Leistungen, Stellenangebote und Aktuelles durch. Urlaub, Vertretung und Personalwechsel tragen Sie sofort ein, nicht beim nächsten Termin.
- Rechtstexte mitziehen. Kommt ein neuer Dienst dazu — Terminbuchung, Videosprechstunde, Statistik —, müssen Datenschutzerklärung und Einwilligungsabfrage angepasst werden.
- Geregelte technische Wartung. Updates, Sicherheit und Datensicherung übernimmt jemand verbindlich, nicht „bei Gelegenheit“. Womit Sie dafür laufend rechnen sollten, erklärt der Beitrag Was kostet eine Praxiswebsite?.
Wo fangen Sie an, wenn viele Punkte offen sind?
Mit den Pflichtangaben: Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligungen lassen sich meist ohne großen Umbau in Ordnung bringen. Danach kommen die Punkte, die Patienten jeden Tag spüren — aktuelle Sprechzeiten, Kontakt mit einem Fingertipp, ein kurzer Weg zum Termin. Unternehmensprofil, Bewertungen und Pflege brauchen vor allem Regelmäßigkeit, keinen großen Wurf.
Ist ein Großteil der Liste offen, ist ein Neuanfang oft sinnvoller als viele Einzelkorrekturen. Welche Fehler dabei am meisten kosten, steht unter Neugestaltung der Praxiswebsite: 5 häufige Fehler, wie ein solches Projekt Schritt für Schritt abläuft, unter Praxis-Website erstellen: Ablauf und Dauer. Wie wir Praxiswebsites aufbauen und was darin enthalten ist, zeigt die Seite Webdesign für Ärzte.
Sie möchten wissen, wie Ihre Praxiswebsite bei diesen Punkten abschneidet? Wir prüfen Technik, Darstellung auf dem Smartphone, Auffindbarkeit und Datenschutz und schicken Ihnen das Ergebnis als Video — in drei bis fünf Tagen, kostenlos und unverbindlich: zum Website-Check.
Aktualisiert am 09. Oktober 2026
Häufige Fragen
Was gehört mindestens auf eine Praxiswebsite?
Kontaktdaten und Öffnungszeiten, von jeder Seite aus sichtbar, ein schneller Weg zur Terminvereinbarung, verständliche Behandlungstexte, aktuelle Bilder von Team und Praxis, ein Hinweis, was Patienten außerhalb der Sprechzeiten im Notfall tun sollen, sowie Impressum und Datenschutzerklärung.
Woran erkenne ich, dass meine Praxiswebsite überarbeitet werden sollte?
Wenn sie sich auf dem Smartphone nur mit Zoomen bedienen lässt, Öffnungszeiten oder Team nicht mehr stimmen, Termine ausschließlich telefonisch hereinkommen oder niemand in der Praxis Inhalte selbst ändern kann.
Müssen Telefonnummer und Adresse verlinkt sein?
Rechtlich nicht, praktisch ja. Auf dem Smartphone sollte ein Fingertipp auf die Telefonnummer den Anruf starten und ein Tipp auf die Adresse die Routenführung öffnen. Das ist eine der wirksamsten kleinen Verbesserungen überhaupt.
Gehört eine Standortkarte auf die Kontaktseite?
Ja, zusammen mit einer Anfahrtsbeschreibung oder Routenplanung. Beim Einbinden einer Karte ist der Datenschutz zu beachten — sie sollte erst nach Einwilligung laden.
Wofür kann ich meine Praxiswebsite außerdem nutzen?
Für Stellenangebote, geänderte Öffnungszeiten, Urlaubsmeldungen und Aktuelles. Das entlastet den Empfang, weil genau diese Fragen sonst telefonisch gestellt werden.
Muss eine Praxiswebsite barrierefrei sein?
Das hängt vom Angebot und von der Größe der Praxis ab. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Eine rein informative Praxiswebsite fällt nach Einschätzung der Ärztekammer Bremen nicht darunter; Online-Terminbuchung, Kontaktformulare oder Videosprechstunden können es. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung — den Einzelfall sollten Sie fachlich prüfen lassen.
Quellen
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz — allgemeine Informationspflichten (Impressum)
- Art. 13 DSGVO — Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten
- Art. 32 DSGVO — Sicherheit der Verarbeitung (u. a. Verschlüsselung)
- § 25 TDDDG — Einwilligung bei Zugriff auf Endeinrichtungen
- § 2 BFSG — Begriffsbestimmungen (Kleinstunternehmen, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr)
- § 3 BFSG — Barrierefreiheitsanforderungen und Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Ärztekammer Bremen: Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (PDF, 2025)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- § 11 Heilmittelwerbegesetz — Werbung außerhalb der Fachkreise (Abs. 1 Nr. 11: Äußerungen Dritter)
- 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notruf 112
- Bitkom (2024): Die Hälfte der Deutschen vereinbart Arzttermine online
- Google: Ranking in den lokalen Suchergebnissen verbessern (Relevanz, Entfernung, Bekanntheit)
- Google Search Central: Mobile-First-Indexierung
- Google Search Central: Core Web Vitals
- Google Search Central: Strukturierte Daten für lokale Unternehmen (LocalBusiness)